top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SaarschleifeSchiffstourenFrankenfeld GmbH

1) Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen. Hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen sowie telefonische Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2) In Prospekten, Anzeigen und ähnlichen Publikationen enthaltene Angebote und Angaben sind - auch bzgl. der Preisangabe - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir dreißig Kalendertage gebunden.

3) Rundfahrten werden ab 20 Personen durchgeführt

4) Wir sind bemüht die angegebenen Termine und Fahrzeiten einzuhalten, jedoch kann eine Gewähr und Haftung für die pünktliche Einhaltung aufgrund der Besonderheiten des Betriebes nicht übernommen werden. Das Schiff wird im Normalfall 15 Min. vor der Abfahrtszeit an der betreffenden Anlegestelle bereitgehalten. Bereitstellungszeiten werden grundsätzlich verrechnet je Stunde 45 Euro netto. Ab 20 Uhr 22 Euro Nachtzuschlag je Stunde.

5) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungsteile von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider treuen Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht erheblich beeinträchtigen.

6) Der vereinbarte Fahrpreis sowie die georderten Speisen sind bis spätestens 2 Wochen vor Durchführung der gebuchten Leistung zu zahlen. Der Rest und die sonstigen Kosten sind unmittelbar nach Durchführung der Leistung fällig.

7) Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder Rohstoffverknappung sowie Personalmangel berechtigen uns, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Kunden zum leistungsbefreienden Rücktritt. Evtl. geleistete Anzahlungen werden in diesem Falle vollständig zurückerstattet.

8) Unsere Haftung sowohl für vertragliche als auch deliktische Schadensersatzansprüche ist grundsätzlich auf die Ersatzleistung unserer Versicherer beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden ( z.B. Besichtigungen, Weinproben etc.)

9) Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder tritt er, ohne von der Buchung zurückzutreten, die Fahrt nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die zur Leistungserbringung getroffenen Vorkehrungen und für unsere sonstigen Aufwendungen und Nachteile verlangen. Wir können diesen Ersatzanspruch vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zu dem für alle vorgesehenen Leistungen oder je angemeldeten Teilnehmer sich ergebenden Gesamtpreis pauschalieren. Die pauschalen Rücktrittsgebühren betragen:

bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: kostenloser Rücktritt möglich

ab 29 Tag bis 11 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises

ab 11 Tag bis Leistungsbeginn: 95 % des Gesamtpreises
Umbuchungen, die nach Ablauf des 15. Tages vor Leistungsbeginn erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Im Falle eines Rücktritts können wir vom Kunden auch einen evtl. über die Pauschale hinausgehenden tatsächlich entstandenen höheren Schaden verlangen.

10) Wir können vor Antritt der Fahrt bzw. Inanspruchnahme der Leistung von einer Buchung zurücktreten oder nach Antritt der Fahrt bzw. Inanspruchnahme der Leistung den Vertrag kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Kunde die Durchführung der gebuchten Leistung oder die Schiffsordnung ungeachtet einer Abmahnung des Kapitäns oder Schiffspersonals nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält daß die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis unter Anrechnung evtl. ersparter Aufwendungen sowie sonstiger Vorteile.

11) Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde zunächst Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch in der Weise geleistet werden, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Kunde kann die Ersatzleistung aus wichtigem objektiv erkennbaren Grund ablehnen. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen ( Minderung)

Evt. Mängel an verabreichten Speisen und Getränken sind , soweit sie feststellbar sind, unverzüglich zu rügen. Nachträgliche Reklamationen sind insoweit ausgeschlossen.

Für die erforderliche Anmeldung der Fahrt bei der Gema und für die Kosten der Gema haftet allein der Veranstalter.

Ein Servicezuschlag von 6,50 Euro pro Person wird grundsätzlich erhoben, wenn das Essen angeliefert wird.

Getränke können nur über die Bordrestauration bezogen werden.

Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder ist die Abhilfe nicht möglich und wird die Leistung infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen.

12) Die für die Leistungserbringung vereinbarten Zeiträume sind unbedingt einzuhalten. Die mitgeteilten Abfahrtszeiten sind ebenfalls, auch bei Zwischenaufenthalten, einzuhalten. Der Kunde oder dessen Mitfahrer haben evtl. Nachteile wegen der Nichteinhaltung der mitgeteilten Abfahrtstermine allein zu tragen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.

13) Mobilitätseingeschränkte Personen können nur in Begleitung einer Begleitperson transportiert werden.

14) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der obigen Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Gerichtsstand ist Merzig.

 

bottom of page